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LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2006 - 9 Sa 619/06 (https://dejure.org/2006,70299)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 06.07.2006 - 4 Ca 563/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06
Ein Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung wird zum Inhalt des Arbeitsvertrages; er kann deshalb auf individualrechtlichem Wege nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts ohne die Mitwirkung dieses Arbeitnehmers nicht untergehen (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.1971; 3 AZR 28/70 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74
Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06
Ein derartiger Vertrauenstatbestand entsteht regelmäßig nach dreimaliger Zahlung der Gratifikation, falls nicht besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.1956 - 3 AZR 175/55 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74 = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 175/55
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 619/06
Ein derartiger Vertrauenstatbestand entsteht regelmäßig nach dreimaliger Zahlung der Gratifikation, falls nicht besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.1956 - 3 AZR 175/55 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74 = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).